Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Liefer- und Geschäftsbedingungen

1. Geltung der Bedingungen

Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen durch uns ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Sie gelten auch für zukünftige Geschäfte innerhalb laufender Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Gegenbestätigungen des Kunden unter Verweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen. Unsere Geschäftsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern im Sinne von § 310 Abs. 1 BGB

2. Angebot und Vertragsabschluß

Eine Bestellung, die als Angebot zum Abschluss eines Vertrages zu qualifizieren ist, können wir innerhalb von zwei Wochen ab Zugang durch Übersendung einer Auftragsbestätigung oder durch Zusendung der bestellten Produkte innerhalb der gleichen Frist annehmen.

Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich, es sei denn, dass wir diese ausdrücklich als verbindlich bezeichnet haben. Geht uns auf Grund eines freibleibenden Angebotes eine Bestellung zu, kommt ein Vertrag zustande, wenn wir nicht innerhalb einer Frist von zwei Wochen der Bestellung widersprechen.

3. Preise

Die von uns genannten Preise gelten vorbehaltlich inzwischen erfolgter Preisänderungen durch den Lieferanten bzw. Änderungen der Devisen-Wechselkurse auf täglicher Basis bei Produkten, die in Fremdwährungen bezogen werden, zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer. Der Vorbehalt der Preisänderung gilt auch zugunsten des Bestellers. Die Preisänderungen werden wir dem Besteller auf Verlangen nachweisen. Bei Preisänderungen sind beide Parteien berechtigt, den Vertrag zu kündigen.

4. Lieferung

Lieferkosten :
Wir liefern ab Lager Kamp-Lintfort.

Standardkonditionen: Bei einem Bestellwert unter 250 Euro fallen 10,00 Euro Mindermengenzuschlag an. Unter einem Auftragswert von 50,00 Euro werden keine Waren ausgeliefert. Für jeden Auftrag berechnen wir eine Verpackungspauschale von 5,00 Euro.

Lieferzeiten und Liefertermine:
Termine und Lieferfristen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von anderen unvorhersehbaren Ereignissen, die UFP die Lieferung wesentlich erschweren und nicht von UFP zu vertreten sind (hierzu zählen insbesondere Krieg, kriegsähnliche Ereignisse, behördliche Anordnungen, Nichterteilung von Aus-, Ein- oder Durchfuhrgenehmigungen, nationale Maßnahmen zur Beschränkung des Handelsverkehrs, Streik, Aussperrung, sonstige Betriebsstörungen jeder Art, Verkehrsstörungen oder die ausbleibende, nicht richtige oder nicht rechtzeitige Belieferung durch Zulieferanten oder Hersteller), gleichgültig ob diese Ereignisse bei UFP, deren Lieferanten oder deren Unterlieferanten eintreten, berechtigen UFP, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. Die Lieferfrist verlängert sich ebenfalls um den Zeitraum, mit dem sich der Käufer mit der Erfüllung seiner Vertragspflichten in Verzug befindet. Dauert die Behinderung länger als 3 Monate, können UFP und Käufer vom Vertrag, soweit nicht erfüllt, ganz oder teilweise zurücktreten. UFP ist zu Teillieferungen und Teilleistungen berechtigt, soweit dies für den Kunden zumutbar ist. Bei Teillieferungen und Teilleistungen ist Nichterfüllung, mangelhafte oder verspätete Erfüllung einer Teilleistung ohne Einfluss auf andere Teilleistungen, es sei denn, die Teilleistung ist für den Vertrag von wesentlicher Bedeutung.

5. Versand und Gefahrenübergabe

Die Gefahr geht spätestens mit Absendung der Lieferteile auf den Kunden über, auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder UFP noch andere Leistungen, z.B. Versendungskosten übernommen hat. Soweit Versicherungen für die Lieferteile zu Gunsten von UFP beim Transportunternehmer bestehen, werden diese im Schadensfall an den Kunden abgetreten. Gleiches gilt für etwaige weitergehende Haftung des Transportunternehmers gegenüber UFP als Versender.

6. Zahlung

Der Kunde ist verpflichtet, die von ihm erbrachten Zahlungen jeweils zunächst auf seine älteste Verbindlichkeit anrechnen zu lassen. Eine vom Kunden getroffene anders lautende Bestimmung ist unwirksam. Sofern bereits Kosten und Zinsen entstanden sind, hat der Kunde die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anrechnen zu lassen. Eine Zahlung gilt erst mit unserer Verfügungsgewalt über den Betrag als erfolgt. Im Falle der Zahlung mittels Scheck gilt die Zahlung erst mit Einlösung des Schecks als erfolgt. Wechsel werden nicht entgegengenommen. Zahlungsverzug tritt 14 Tage ab Rechnungsdatum ein. Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8 %-Punkten über dem Basiszinssatz gemäß § 247 BGB bzw. den höheren uns selbst in Rechnung gestellten nach­zuweisenden Zinssatz zu berechnen. Einer Mahnung bedarf es für den Eintritt des Verzuges nicht. Wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt, bzw. damit in Verzug gerät, ein Scheck nicht eingelöst wird oder wenn uns andere Umstände bekannt werden, die seine Kreditwürdigkeit in Frage stellen, sind wir berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen.

Ein Zurückbehaltungsrecht des Käufers oder die Aufrechnung des Käufers mit Gegenansprüchen sind ausgeschlossen, es sei denn, dass die Gegenforderung des Käufers nicht bestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.

7. Eigentumsvorbehalt

Die Ware bleibt unser Eigentum bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises und aller Forderungen aus der bestehenden Geschäftsverbindung. Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware bis zum Eintritt des Verwertungsfalls im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu veräußern. Bei Zugriffen von Dritten, insbesondere bei Pfändungen und Beschlagnahme, hat der Kunde uns unverzüglich davon zu benachrichtigen. Der Dritte ist unverzüglich auf unseren Eigentumsvorbehalt hinzuweisen.

Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir zur Rücknahme der Ware nach Mahnung berechtigt und der Kunde ist zur Herausgabe verpflichtet. Die Forderungen des Kunden aus dem Weiterverkauf unserer noch nicht bezahlten Waren werden im Voraus zur Sicherung an uns abgetreten. Für den Fall, dass die Waren durch den Kunden mit anderen, nicht in unserem Eigentum stehenden Waren verkauft werden, gilt die Kaufpreisforderung nur in Höhe des Wertes der von uns gelieferten Waren als abgetreten. Der Kunde ist ermächtigt, die abgetretenen Forderungen solange einzuziehen, wie er seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nachkommt.

8. Gewährleistung

Die Gewährleistungsrechte des Bestellers setzen voraus, dass dieser seinen nach §§ 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist. Soweit ein von uns zu vertretender Mangel der Kaufsache vorliegt, sind wir nach unserer Wahl zur Mangelbeseitigung oder zur Ersatzlieferung berechtigt. Im Falle der Mangelbeseitigung und der Ersatzlieferung sind wir verpflichtet, alle zum Zweck der Mangelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die Kaufsache nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurde.

Sind wir zur Mangelbeseitigung/Ersatzlieferung nicht bereit oder nicht in der Lage, insbesondere verzögert sich diese über angemessene Fristen hinaus aus Gründen, die wir zu vertreten haben, oder schlägt in sonstiger Weise die Mangelbeseitigung/Ersatzlieferung fehl, ist der Besteller nach seiner Wahl berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder Minderung zu verlangen. Soweit sich nachstehend nichts anderes ergibt, sind weitergehende Ansprüche des Bestellers - gleich aus welchen Rechtsgründen - ausgeschlossen. Wir haften deshalb nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind; insbesondere haften wir nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Bestellers.

Vorstehende Haftungsfreizeichnung gilt nicht, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. Sie gilt ferner dann nicht, wenn dem Besteller wegen des Fehlens einer garantierten Beschaffenheit der Ware Schadensersatzansprüche zustehen. Schließlich gilt sie nicht, soweit ein Personenschaden eingetreten ist oder Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz bestehen. Sofern wir fahrlässig eine Kardinalpflicht oder eine vertragswesentliche Pflicht verletzen, ist unsere Ersatzpflicht auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt.

Vertragliche Ansprüche des Bestellers wegen Lieferung einer mangelhaften Ware verjähren innerhalb eines Jahres nach Ablieferung. Die Regelung des § 479 Abs. 2 BGB bleibt unberührt. Die Verkürzung der Verjährung gilt nicht in solchen Fällen, in denen wir nach diesen Geschäftsbedingungen unbeschränkt haften.

Transportschäden: Der Kunde ist verpflichtet, dem Frachtführer, der die Ware abliefert, eine äußerlich erkennbare Beschädigung der Ware bei der Ablieferung der Ware anzuzeigen und den Schaden hinreichend deutlich zu kennzeichnen. Äußerlich nicht erkennbare Beschädigungen der Ware sind spätestens innerhalb von sieben Tagen nach Ablieferung der Ware gegenüber dem vertraglichen Frachtführer anzuzeigen. Die beschädigte Ware hat der Kunde bis zu Begutachtung durch einen Sachverständigen zur Verfügung zu halten.

Ratschläge, Hinweise und Informationen:
Die Haftung für Ratschläge, Hinweise und Informationen ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit der Schaden auf einer vorsätzlich oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung beruht oder ein Personenschaden eingetreten ist.

Rücksendungen:
Rücksendungen mangelfreier und originalverpackter Sendungen sind grundsätzlich ausgeschlossen und werden von uns nicht zur Gutschrift angenommen, es sei denn, die Rücksendung erfolgt mit unserem vorherigen Einverständnis und unter Berechnung einer Bearbeitungsgebühr von 10% des Warenwertes jedoch mindestens 50,00 Euro. Die Rücksendung hat für uns kostenfrei (“Frei Haus”) originalverpackt und in einwandfreiem Zustand zu erfolgen

9. Werbung

Der Käufer erklärt seine ausdrückliche Zustimmung, Werbung der Firma UFP auf dem Postweg, per Telefax oder per E-Mail ohne vorherige Aufforderung übermittelt zu bekommen. Der Käufer kann seine Zustimmung jederzeit widerrufen.

10. Anwendbares Recht, Teilnichtigkeit

Für unsere Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des CISG. Soweit der Vertrag oder die Allgemeinen Liefer- und Geschäftsbedingungen Regelungslücken enthalten, gelten zur Ausfüllung dieser Lücken diejenigen rechtlich wirksamen Regelungen als vereinbart, welche die Vertragspartner nach den wirtschaftlichen Zielsetzungen des Vertrages und dem Zweck dieser Allgemeinen Liefer- und Geschäftsbedingungen vereinbart hätten, wenn sie die Regelungslücke gekannt hätten. Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, wird hiervon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Erfüllungsort ist Kamp-Lintfort. Ausschließlicher Gerichtsstand ist nach Wahl der klagenden Partei Kleve oder der allgemeine Gerichtsstand des jeweiligen Beklagten.

11. Allgemeines

Aufzeichnung der Telekommunikation:
Die zwischen UFP und dem Kunden übermittelte Kommunikation kann von der UFP automatisch aufgezeichnet werden. Diese Mitschnitte dienen ausschließlich der Qualitätssicherung und werden nach der Auswertung umgehend gelöscht.

12. Datenschutz

Der Kunde stimmt der Speicherung, Verarbeitung und Nutzung der UFP Deutschland GmbH durch seine Bestellung übermittelten personenbezogenen Daten zum Zweck der Ausführung der Bestellung und zur Unterrichtung über weitere Leistungen sowie Erstellung von Angeboten der UFP Deutschland GmbH zu.

 

Version 9 gep. RWP 17.09.08 Stand: 17.08.09

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